Charta
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ geht von der Situation der Menschen aus, die aufgrund einer fortschreitenden lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. In fünf Leitsätzen und den entsprechenden Erläuterungen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern.
Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat…
(1)… ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. […] Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. Einen entscheidenden Einfluss haben gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln.
(2)… ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Die Angehörigen und die ihm Nahestehenden sind einzubeziehen und zu unterstützen. […]
(3)… ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung. Um diesem gerecht zu werden, müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen. […]
(4)… ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden kontinuierlich neue Erkenntnisse zur Palliativversorgung aus Forschung und Praxis gewonnen, transparent gemacht und im Versorgungsalltag umgesetzt. […]
(5)… ein Recht darauf, dass etablierte und anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden. In diesem Kontext ist eine nationale Rahmenpolitik anzustreben, die von allen Verantwortlichen gemeinsam formuliert und umgesetzt wird.
Im Mittelpunkt steht dabei der betroffene Mensch. So soll die Charta dazu beitragen, unter Beachtung bestehender Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten die auf unterschiedlichen Ebenen bestehenden Interessengegensätze zu überwinden und die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern.
Seit Beginn des Prozesses im Jahr 2008 wurden rund 200 Expertinnen und Experten aus 50 gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen relevanten Organisationen und Institutionen in Arbeitsgruppen und am Runden Tisch in die Entstehung der Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen in Deutschland einbezogen. Seit Veröffentlichung der Charta im September 2010 ist es nicht nur gelungen, viele weitere Akteure mit in den Prozess einzubeziehen, sondern auch das Anliegen der Charta präsenter im gesellschaftlichen Bewusstsein werden zu lassen. Über 13.000 Organisationen und Einzelpersönlichkeiten – darunter auch zahlreiche Politiker aller Ebenen – haben die Charta bereits unterzeichnet und damit ein klares Signal gesetzt sich für die Ziele der Charta und ihre weitere Umsetzung nachhaltig einzusetzen.
Im Rahmen einer Nationalen Strategie geht es nun darum, die in der Chartaden formulierten Leitsätze – auch mit Unterstützung der Politik – so umzusetzen, dass jeder Betroffene unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, der persönlichen Lebenssituation oder des Versorgungsortes eine qualitativ hochwertige palliative und hospizliche Behandlung und Begleitung erhält. In Ergänzung hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit im Juli 2013 das „Forum für die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ eingerichtet.
Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK). Von Anfang an wurde die Durchführung des Charta-Prozesses von der Robert Bosch Stiftung ermöglicht und darüber hinaus von der Deutschen Krebshilfe und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.
Die Charta ist nicht nur ein Projekt von Institutionen und Organisationen: Jeder kann dazu beitragen, dass es mit dem Charta-Prozess vorangeht. Nehmen Sie die Charta zum Anlass, in Ihrem persönlichen und/oder beruflichen Umfeld über wesentliche Anliegen von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu sprechen und Veränderungen anzuregen!
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Geschäftsführerin
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Pflegedienstleitung
Andrea Sandmann
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61462 Königstein
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E-Mail:
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